Im Jahr 2009 begründete der Ortsbürgerrat einen Kulturfonds. Dieser bezweckt die Unterstützung und Förderung kultureller Aktivitäten von Wiler Kulturschaffenden, von Wiler Vereinen und anderen Interessengemeinschaften. Diese kulturellen Aktivitäten müssen der Bereicherung des kulturellen Lebens in Wil oder der Erhaltung des Wiler Brauchtums dienen.
Am 10. März 2009 setzte der Ortsbürgerrat ein Reglement für den neu geschaffenen Kulturfonds in Kraft.
Kulturfonds der Ortsgemeinde Wil zur Unterstützung und Förderung des kulturellen Lebens in Wil
Fondsreglement vom 10. März 2009
Inhaltsverzeichnis
Art. 1 Zweck
Art. 2 Mittel
Art. 3 Verwendung
Art. 4 Kriterien
Art. 5 Beitragshöhe
Art. 6 Kommunikation
Art. 7 Verfahren
Art. 8 Fondsverwaltung
Art. 9 Inkrafttreten
Mit Beschluss vom 12. Januar 2009 begründet der Ortsbürgerrat Wil einen Kulturfonds. Er erlässt dazu folgendes Reglement:
Art. 1. Zweck
Der Kulturfonds der Ortsgemeinde Wil bezweckt die Unterstützung und Förderung kultureller Aktivitäten von Wiler Kulturschaffenden, von Wiler Vereinen und anderen Inte-ressengemeinschaften, welche der Bereicherung des kulturellen Lebens in Wil oder der Erhaltung des Wiler Brauchtums dienen.
Art. 2. Mittel
In den Kulturfonds fliessen CHF 300’000 aus dem Erlös „Langacker“, der am 24. No-vember 2008 an die Stadt Wil verkauft wurde, sowie weitere Vergabungen von Ein-zelpersonen, Institutionen, Organisationen etc., die dem selben Zweck dienen sollen wie der Kulturfonds.
Der Kulturfonds wird von der Ortsgemeinde Wil jährlich verzinst.
Art. 3. Verwendung
1 Die Beiträge aus dem Kulturfonds helfen mit, die Vielgestaltigkeit im kulturellen An-gebot der Stadt Wil zu erhalten und zu erhöhen und die positive Ausstrahlung der Stadt Wil zu fördern. Mit Beiträgen aus dem Kulturfonds werden Aktivitäten unterstützt, die im Interesse der Stadt und der Bevölkerung von Wil liegen, eine nachhaltige Wirkung haben und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in genügendem Masse finanziert werden können.
2 Die Förderbeiträge sind in der Regel einmalig, können sich aber im Einzelfall auch über mehrere Jahre erstrecken.
3 Ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsbeiträge besteht nicht.
Art. 4. Kriterien
Der Entscheid über die Verwendung der Mittel des Kulturfonds liegt beim Ortsbürgerrat. Gesuche werden nach folgenden Kriterien geprüft:
Die geplanten kulturellen Aktivitäten
- haben einen eindeutigen Bezug zu Stadt und Bürgerschaft und liegen im Inte-resse der Stadt Wil und der Wiler Bevölkerung;
- dienen der Bereicherung des kulturellen Lebens in Wil und/oder der Erhaltung des Wiler Brauchtums und vermögen eine nachhaltige Wirkung zu erzielen;
- können mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bzw. anderweitigen Kultur-beiträgen nicht oder nur in ungenügendem Masse finanziert werden;
Art. 5. Beitragshöhe
Die Unterstützung eines einzelnen Projekts durch den Kulturfonds übersteigt in der Regel nicht die Summe von CHF 3’000.00 .
Die jährlichen Beiträge sollen in der Regel den Zinsertrag des Kulturfonds nicht über-steigen.
Art. 6. Kommunikation
Kulturelle Projekte, die mit Beiträgen aus dem Kulturfonds unterstützt werden, können auf der Internetseite der Ortsgemeinde Wil, als Zeitungsbericht unter „Ortsgemeinde Aktuell“ und im Jahresbericht der Ortsgemeinde Wil erwähnt werden.
Art. 7. Verfahren
1) Anfragen um Unterstützung erfolgen schriftlich und beinhalten in der Regel eine Budgetierung des Gesamtaufwands.
2) Das Gesuch wird von der Kanzlei der Ortsgemeinde Wil aufbereitet und für die nächste Ratssitzung traktandiert.
3) In der Ratssitzung beschliesst der Ortsbürgerrat über Zustimmung oder Ablehnung des Gesuchs sowie über die Höhe der Unterstützungsbeiträge und die Auszahlungsmodalitäten.
4) Unterstützungszusagen können vom Ortsbürgerrat an Bedingungen geknüpft oder mit Auflagen verbunden werden.
Art. 8. Fondsverwaltung
Die finanzielle Verwaltung des Kulturfonds obliegt dem Kassieramt der Ortsgemeinde Wil. Eine Berichterstattung an die Bürgerschaft erfolgt jeweils an der Jahresver-sammlung der Ortsgemeinde.
Art. 9. Inkrafttreten
Das Reglement des Kulturfonds tritt mit Beschluss des Ortsbürgerrats vom 24. März 2009 in Kraft, vorbehältlich der Genehmigung der Jahresrechnung 2008 durch die Bürgerschaft betreffend die Errichtung des Kulturfonds.
Wil, 10. März 2009
Für die Ortsgemeinde Wil
Niklaus Sutter, Präsident
Irene Blättler, Ortsbürgerrätin
Hansruedi Nick, Ortsbürgerrat
Ruedi Schär Ortsbürgerrat
Fredy Weber, Ortsbürgerrat
Jürg Zurbriggen,Ratsschreiber