Die Bürgerschaft ist das oberste Organ der Ortsgemeinde. An der Bürgerversammlung, die jährlich bis spätestens 15. April stattfinden muss, nehmen die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger ihre demokratischen Rechte wahr und beschliessen über Jahresrechnung und Voranschlag. Bei Bedarf können vom Rat oder von der Bürgerschaft weitere Bürgerversammlungen angeordnet werden. Zu den Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger gehört auch die Wahl der Mitglieder des Ortsbürgerrats sowie der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. Wahlen erfolgen an der Urne, während Sachgeschäfte offen an der Bürgerversammlung durchgeführt werden. Auch die Gemeindeordnung gehört in die Zuständigkeit der Bürgerschaft.
Die Ortsgemeinde Wil erbringt mit der Wahrnehmung zahlreicher gemeinnütziger, kultureller und ökologischer Aufgaben wichtige Leistungen im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wil und trägt so auf vielfältige Weise zum sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Stadt bei.